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Ausbildung zum/zur geprüften Altenpflegehelfer/-in

Die Ausbildung zum/zur geprüften Altenpflegehelfer/-in umfasst sowohl theoretische als auch praktische Anteile.

Der Theorie-Unterricht findet montags bis freitags in den Räumen der Altenpflegehilfeschule statt. Hier erwerben Sie nicht nur solide Fachkompetenz, sondern entwickeln auch ein Problembewusstsein für die Herausforderungen des Berufes. Die Vermittlung der Inhalte wird daher in Lernfeldern organisiert, die aus konkreten Berufssituationen abgeleitet sind. Die Nähe zur Praxis steht ebenso im Mittelpunkt der Ausbildung wie die aktive Mitgestaltung des Unterrichts: Wir legen besonderen Wert darauf, dass Sie lernen, sich Problemstellungen selbst zu erarbeiten, in Gruppen- und Einzelarbeit die Aneignung des Stoffes zu organisieren sowie Ihr Wissen in Referaten zu präsentieren.

Die praktische Ausbildung können Sie in kooperierenden Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Pflegediensten der Region absolvieren. Hier richtet sich die Arbeitszeit nach dem Dienstplan und umfasst sowohl Spät- als auch Wochenend- und Feiertagsdienste. Falls Sie Ihre praktische Ausbildung in einer bestimmten Einrichtung absolvieren möchten, sprechen Sie uns an – meistens können wir diesen Wünschen entsprechen.

Während der Praxis-Phasen stehen wir mit Ihrer Ausbildungsstätte in engem Kontakt, so dass es für alle Fragen und Probleme kurze Wege zu Antwort und Lösung gibt.

Als geprüfte/-r Altenpflegehelfer/-in können Sie nicht nur eine abwechslungsreiche Tätigkeit ausüben, sondern auch Verantwortung leben und Teamgeist erfahren. Nutzen Sie Ihre Chance und stellen Sie mit dieser Ausbildung die Weichen für eine erfolgreiche berufliche Zukunft!

Ansprechpartner

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Heike Hinrichs
Leitung

Details

Unterrichtszeit (Vollzeit) 13 Monate Ausbildung in Theorie und Praxis
26.02.2024 – 25.03.2025
Montag – Freitag / 8:15 – 13:15 Uhr
Umfang 1440 Unterrichtsstunden, davon
840 Std. theoretischer Unterricht
600 Std. praktische Ausbildung
Abschluss Geprüfte/-r Altenpflegehelfer/-in
Zusätzliche Zertifikate 1. Betreuungskraft gemäß §43b, §53c und §45 SGB XI
2. Durchführung von behandlungspflegerischen Tätigkeiten
gemäß §37 Abs. 2 Satz 1 SGB V, Leistungsgruppe 1 und 2
(Nachweis über fachpraktische Ausbildung behandlungspflegerischer Tätigkeiten)